Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß §2 BFSG

Der Betreiber dieser Website ist gemäß §2 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) von den gesetzlichen Verpflichtungen zur digitalen Barrierefreiheit ausgenommen.

Rechtliche Grundlage der Befreiung

Gemäß §2 Abs. 1 BFSG gilt das Gesetz nicht für:

  • Kleinstunternehmen im Sinne von Artikel 2 Abs. 3 der Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission, die weniger als 10 Beschäftigte haben und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro aufweisen.
  • Bestimmte Bereiche des öffentlichen Sektors oder Unternehmen, für die anderweitige gesetzliche Regelungen zur Barrierefreiheit greifen.

Diese Website wurde hinsichtlich ihrer digitalen Barrierefreiheit durch die IFDB GmbH | Institut für digitale Barrierefreiheit geprüft. Auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und der durchgeführten Analyse wurde festgestellt, dass für diese Website keine Verpflichtung zur Umsetzung der Anforderungen nach dem BFSG besteht.

Aktenzeichen: AR-2025-00001
Zertifizierungsnummer: AR-SB-4847

Freiwillige Maßnahmen zur Barrierefreiheit

Trotz der gesetzlichen Ausnahme ist es unser Ziel, unsere digitalen Inhalte möglichst barrierearm zu gestalten. Wir setzen daher freiwillig verschiedene Maßnahmen um, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern, darunter:

  • Strukturierte und gut lesbare Inhalte für eine intuitive Navigation
  • Alternative Texte für wesentliche visuelle Inhalte
  • Optimierung der Darstellung für verschiedene Endgeräte und Browser

Sollten Ihnen dennoch Barrieren auf dieser Website begegnen oder haben Sie Hinweise zur weiteren Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit, stehen wir Ihnen für Anfragen und Rückmeldungen gerne zur Verfügung.

Kontakt für Barrierefreiheitsanfragen:
Diamonds Beautyline LTD
info@diamonds-beautyline.de

Diese Barrierefreiheitserklärung wurde durch die IFDB GmbH | Institut für digitale Barrierefreiheit bereitgestellt.